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trollen). Ein Abweichen ist nicht vorgesehen
und wird durch die BGHW nur in begründeten
Ausnahmefällen ermöglicht.
Die sich ergebenden hohen Anforderungen
an die persönlichen Kompetenzen und die
notwendigen zeitlichen Ressourcen der
Teilnehmenden sind bereits bei der Anmeldung
zu berücksichtigen – sowohl von den
Teilnehmenden selber als auch von den entsendenden
BGHW-Mitgliedsbetrieben.
Für die Beratung vor Ort setzen Sie sich
bitte mit der zuständigen Aufsichtsperson
aus dem Außendienst der Prävention in
Verbindung. Diese finden Sie ggf. hier.
Sind Sie an der Sifa-Ausbildung interessiert
und wollen wissen, ob die geforderten
Kompetenzen zu Ihrem persönlichen Kompetenzprofil
passen? – Dann füllen aus Sie
den von uns angebotenen Sifa-Selbsteinschätzungstest
aus (siehe Link im Internet).
Anschließend erhalten Sie ein Feedback
und ggf. Anhaltspunkte, hinsichtlich der
von Ihnen oder dem Mitgliedsunternehmen
zu berücksichtigenden Randbedingungen.
Ansprechpartner für die Reflexion der Ergebnisse
werden Ihnen von uns genannt.