Sifa-P NEU
Die Sifa-Ausbildung
Neues Angebot ab September 2019
Die Sifa ist ein wichtiger Bestandteil der
Arbeitsschutzorganisation in den Mitgliedsbetrieben
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der BGHW.
Sie hat u. a. die Aufgabe, die Unternehmerin
und den Unternehmer in allen Fragen
des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Sie
hilft, Unfallgefahren und arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen
und konstruktive Vorschläge zu deren
Minimierung zu erarbeiten.
Die Aufgaben der Sifa beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG). Weitere
Aspekte, z. B. die Voraussetzungen an die
Fachkunde sowie die Ausbildung, sind in
der DGUV Vorschrift 2 dargestellt.
ACHTUNG: Ab September 2019 wird
die Sifa-Ausbildung in diesem neuen
Ausbildungsformat angeboten.
Teilnehmende, die vor September 2019
die Sifa-Ausbildung begonnen haben
(siehe „Die Sifa-Ausbildung“), können
diese bis 2020 in dem derzeitigen Ausbildungsformat
beenden.
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Für Sifas, die bereits ausgebildet sind
hat das neue Ausbildungsformat keine
Auswirkungen.
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Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeits -
sicherheit (Sifa) wurde weiterentwickelt
mit dem Ziel, die Ausbildung und das Tätigwerden
der Sifa konsequent an den betrieblichen
Bedürfnissen auszurichten.
Für die Neugestaltung stand die Kompetenzentwicklung
im Mittelpunkt. Der
neue outcomeoriente Ansatz misst den Erfolg
an dem, was Lernende nach ihrer Ausbildung
umsetzen.
1. September 2019
Ausbildungsstart mit P l
Ausbildungsstart mit P l (neu)
Sifa-Ausbildung (aktuell)
Sifa-Abschluss bis Mitte 2020
Sifa-Ausbildung (neu)